Veranstaltungsbedingungen
Veranstaltungsbedingungen
Förderverein der Hals-Nasen-Ohrenklinik an der
Medizinischen Hochschule Hannover e.V.
I. Geltungsbereich
- Diese Veranstaltungsbedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen, die vom Förderverein der Hals-Nasen-Ohrenklinik an der Medizinischen Hochschule Hannover e.V., Aussiger Wende 7b, 30559 Hannover (nachfolgend „Veranstalter“) durchgeführt werden. Maßgeblich ist die bei Abschluss des Vertrages jeweils gültige Fassung der Veranstaltungsbedingungen.
- Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des/der Teilnehmenden finden keine Anwendung, wenn sie vom Förderverein nicht schriftlich bestätigt worden sind.
II. Vertragsgegenstand
- Gegenstand dieser Veranstaltungsbedingungen ist die Teilnahme an einer Veranstaltung als Teilnehmer*in sowie die Durchführung der Veranstaltung und die Erbringung etwaiger veranstaltungsbegleitender Dienstleistungen durch den Veranstalter.
- Veranstaltungen können als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden oder als reine Online-Veranstaltungen, bei denen die Teilnahme mittels eines Endgeräts über das Internet erfolgt. Veranstaltungen können unentgeltlich oder kostenpflichtig sein.
- Soweit für die technische Durchführung einer Online-Veranstaltung ein Vertragsverhältnis mit einem Dritten erforderlich ist (z.B. Registrierung und/oder Nutzerkonto bei Online-Diensteanbietern), sind zusätzlich die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Dritten zu beachten. Soweit es sich um Leistungen des Dritten handelt, wird der Veranstalter nicht Vertragspartner.
III. Buchung von Veranstaltungen
- Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt online über hierfür vom Veranstalter verwendete Webseiten. Für den Ticketverkauf wird die Ticketing-Plattform des IT-Dienstleisters eveeno.com genutzt, über die Bestellung, Rechnungsstellung, Bezahlung und Ticketvergabe im Auftrag des Veranstalters abgewickelt wird.
- Mit dem Ausfüllen und Absenden des auf der Ticketing-Plattform bereit gestellten Anmeldeformulars gibt der/die Teilnehmer*in ein Angebot zur Teilnahme an der Veranstaltung ab. Mit der Annahme dieses Angebotes durch den Veranstalter kommt ein Vertrag über die Teilnahme zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Anmeldebestätigung, die dem/der Teilnehmer*in per E-Mail zugesendet wird und die Informationen zu seiner Anmeldung enthält.
- Eine automatisierte Bestätigung per E-Mail, dass die Online-Anmeldung eingegangen ist, stellt noch keine Annahme im Sinne von Absatz 2 dar.
- Bei Präsenzveranstaltungen ist die Anmeldebestätigung zu der Veranstaltung mitzubringen und gegebenenfalls vorzulegen. Eine Teilnahme ohne Vorlage der Bestätigung kann nicht gewährleistet werden.
- Wird für eine kostenpflichtige Veranstaltung eine Ermäßigung angeboten und möchte ein/e Teilnehmer*in diese in Anspruch nehmen (z.B. Rabatt für Schwerbehinderte, Mitglieder der HCIG, Studierende), verpflichtet sich der/die Teilnehmer*in, seinen/ihren Status beim CheckIn durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments nachweisen.
- Anmeldebestätigungen sind grundsätzlich verbindlich und berechtigen den/die Teilnehmer*in zur Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung. Setzt sich eine Veranstaltung aus getrennt voneinander buchbaren Programmteilen zusammen, besteht lediglich ein Anspruch auf Teilnahme an den gebuchten Programmteilen. Dies gilt insbesondere für Programmteile mit begrenzter Personenzahl.
- Bei bestimmten Veranstaltungen kann der Zugang zu der Veranstaltung eine Vor-Ort-Registrierung erfordern. Gegebenenfalls werden Namensschilder und/oder andere optische/technische Identifikationsmittel für einen Zugang ausgegeben. Dadurch wird sichergestellt, dass ausschließlich Teilnehmer*innen oder andere Berechtigte einen Zugang zu der Veranstaltung erhalten. Namensschilder und andere Identifikationsmittel dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen zu Veranstaltungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
- Sofern die hierzu berechtigte Person Dritte zu einer Veranstaltung anmeldet, gewährleistet sie, hierzu berechtigt zu sein, und haftet für die anfallende Vergütung.
IV. Technischen Voraussetzungen, Mitwirkungspflichten des/der Teilnehmer*in
- Für die Teilnahme an einer Online-Veranstaltung ist eine Internetverbindung, ein Endgerät mit entsprechendem Webbrowser oder ggf. weiterer Software (jeweils dem Stand der Technik entsprechend) erforderlich. Weitere Anforderungen zur Teilnahme kann der/die Teilnehmer*in der Veranstaltungsbeschreibung des Veranstalters entnehmen.
- Der/die Teilnehmer*in ist für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen selbst verantwortlich. Sofern er/sie die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt oder es während der Online-Veranstaltung zu technischen Störungen kommt, die von ihm/ihr zu vertreten sind, entbindet das den/die Teilnehmer*in nicht von einer etwaigen Zahlungspflicht.
- Der/die Teilnehmer*in ist verpflichtet, jede Tätigkeit zu unterlassen, die bestimmt oder geeignet ist die Online-Veranstaltung oder die dahinterstehende technische Infrastruktur zu stören und/oder übermäßig zu überlasten.
V. Registrierung, Verfügbarkeit
- Sofern für die Teilnahme an der Online-Veranstaltung eine gesonderte Registrierung erforderlich ist, wird der Veranstalter den/die Teilnehmer*in darüber rechtzeitig vor der Veranstaltung informieren.
- Erhält der/die Teilnehmer*in zur Teilnahme an der Online-Veranstaltung Zugangsdaten, darf er/sie diese nicht an Dritte weitergeben. Der/die Teilnehmer*in ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Weiter ist er/sie verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte bestehen.
- Optional: Bei unentgeltlichen Online-Veranstaltungen behält sich der Veranstalter vor, den Zugang zu der Veranstaltung gegebenenfalls nur vorübergehend und/oder für Teile der Online-Veranstaltung zu verweigern, sofern die technischen Kapazitäten dies erfordern.
VI. Veranstaltungsbeschreibung
- Inhalt, Ablauf und sonstige Angaben zu einer Veranstaltung ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.
- Änderungen im Programmablauf und/oder inhaltliche Programmänderungen aus wichtigem Grund bleiben vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich, Änderungen rechtzeitig per E-Mail oder auf der entsprechenden Webseite zu der Veranstaltung mitzuteilen.
- Wird neben dem eigentlichen Veranstaltungsprogramm ein Rahmenprogramm für die Teilnehmer*innen angeboten, so wird dieses durch Dritte erbracht, soweit nicht anders vereinbart. In Bezug auf das Rahmenprogramm bestehen rechtsgeschäftliche Beziehungen nur zwischen den Teilnehmer*innen und den ausrichtenden Dritten. Der Förderverein wird insoweit nicht Vertragspartner.
VII. Teilnahmegebühr, Fälligkeit, Aufrechnung, Minderung
- Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist der/die Teilnehmer*in verpflichtet, die vereinbarte Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.
- Sofern für die Teilnahmegebühr Umsatzsteuer anfällt, wird diese getrennt ausgewiesen, andernfalls wird auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 UStG hingewiesen. Bei Änderungen der Umsatzsteuer ist der Veranstalter zu einer dieser Änderung entsprechenden Anpassung der Teilnahmegebühr berechtigt, ohne dass ein Widerspruchsrecht besteht.
- Die Teilnahmegebühr ist im Voraus gemäß den auf der Ticketing-Plattform angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zu leisten. Nach Entrichtung der Teilnahmegebühr erhält der/die Teilnehmer*in ein Ticket, das zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt.
- Mit der Teilnahmegebühr wird die Teilnahme am Veranstaltungsprogramm einschließlich der angebotenen Verpflegung abgegolten. Kosten für Anreise und Übernachtung trägt der/die Teilnehmer*in selbst.
- Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Veranstalters ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Der/die Teilnehmer*in kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein/ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Änderungen im Programmablauf oder inhaltliche Programmänderungen aus wichtigem Grund berechtigen nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr.
IX. Widerrufsrecht
Ist der/die Teilnehmer*in Verbraucher, steht ihm/ihr ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das der Veranstalter in seinem Widerrufsformular informiert. Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses bzw. Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, also den
Förderverein der Hals-Nasen-Ohrenklinik an der Medizinischen Hochschule Hannover e.V.
Aussiger Wende 7b
30559 Hannover
E-Mail: events-hno@mh-hannover.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Förderverein der Hals-Nasen-Ohrenklinik an der Medizinischen Hochschule Hannover e.V.
Aussiger Wende 7b
30559 Hannover
E-Mail: events-hno@mh-hannover.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren/die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Ware/Dienstleistung: ____________________________________________________________
Bestellt am/Vertrag vom: ____________________________________________________________
Name des Verbrauchers: ____________________________________________________________
Anschrift des Verbrauchers: ____________________________________________________________
Unterschrift des Verbrauchers ____________________________________________________________
Ort, Datum: ____________________________________________________________
Ende der Widerrufsbelehrung
X. Stornierung durch Teilnehmer*innen, Nichtteilnahme
- Ein vertragliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht für den/die Teilnehmer*in ist nicht vereinbart. Kann der/die Teilnehmer*in eine kostenpflichtige Veranstaltung – gleich aus welchen Gründen – nicht besuchen oder an einer kostenpflichtigen Online-Veranstaltung nicht teilnehmen, ist die Teilnahmegebühr dennoch fällig und bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet. Dies gilt auch dann, wenn der/die Teilnehmer*in die Teilnahme noch vor Veranstaltungsbeginn absagt.
- Abweichend von Absatz 1 kann der Veranstalter eine Erstattung der Teilnahmegebühr ganz oder teilweise vorsehen. Näheres hierzu ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Soweit dort nicht abweichend geregelt, wird bei einer
- Absage bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn (bei der CI-Masterclass bis zu vier Wochen vor Semesterbeginn) eine Erstattung in Höhe von 50 Prozent der Teilnahmegebühr
- Absage innerhalb von vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn (bei der CI-Masterclass innerhalb von vier Wochen vor Semesterbeginn) oder bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung keine Erstattung der Teilnahmegebühr gewährt.
- Die Buchung einer unentgeltlichen Veranstaltung ist jederzeit stornierbar.
- Mitteilungen über die Nichtteilnahme sind in Textform (z. B. Brief, E-Mail) an den Veranstalter zu richten. Für den Zeitpunkt der Mitteilung ist das Datum des Poststempels, bei E-Mails das Sendedatum maßgeblich.
- Erstattungen erfolgen innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung der Veranstaltung – soweit nicht anders vereinbart - mittels der bei der Buchung verwendeten Bezahlmethode. Sofern wegen einer Erstattung Bank-Transaktionsgebühren anfallen, sind diese von dem/der Teilnehmer*in zu tragen.
- Der/die Teilnehmer*in hat das Recht nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden durch die jeweilige Stornierung oder Nichtteilnahme entstanden ist.
XI. Änderungen und Absage durch den Veranstalter, Rücktritt
- Der Veranstalter behält sich vor, die angekündigten Veranstaltungen zu ändern oder abzusagen oder das Angebot von Veranstaltungen insgesamt einzustellen.
- Der/die Teilnehmer*in hat keinen Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung. Für den Fall, dass der Veranstalter eine von ihm durchzuführende, kostenpflichtige Veranstaltung ersatzlos entfallen lässt, entfällt die Pflicht zur Zahlung einer Teilnahmegebühr. Für bereits geleistete Zahlungen kann der/die Teilnehmer*in Erstattung verlangen. Bei Abbruch einer kostenpflichtigen Veranstaltung erfolgt eine anteilige Erstattung, bei Abbruch der CI-Masterclass im Verhältnis von geplanten zu durchgeführten Veranstaltungen bezogen auf das jeweilige Semester. Weitere Ansprüche wegen der Absage oder des Abbruchs stehen dem/der Teilnehmer*in nicht zu, soweit der Veranstalter den Grund der Absage oder des Abbruchs nicht zu vertreten hat.
- Ist die Zahl der Anmeldungen für eine Veranstaltung so gering, dass eine Durchführung der Veranstaltung unter Berücksichtigung des Veranstaltungsformats und der geplanten Rahmenbedingungen hierfür (z.B. Veranstaltungsort, Verpflegung, Referentenzahl) für den Veranstalter wirtschaftlich nicht zumutbar ist, ist der Veranstalter berechtigt, seinen Rücktritt von der Veranstaltung zu erklären und diese abzusagen.
XII. Hausrecht, Rauchverbot
- Bei Präsenzveranstaltungen gilt die jeweilige Hausordnung am Veranstaltungsort. Anweisungen in Ausübung des Hausrechts wird der/die Teilnehmer*in befolgen.
- Am Veranstaltungsort besteht grundsätzlich Rauchverbot. Dies gilt nicht für besonders ausgewiesene Freiflächen oder Räume.
XIII. Garderobe
- Sofern angeboten, wird der/die Teilnehmer*in bei Präsenzveranstaltungen für die Abgabe der Garderobe die hierfür festgelegten Garderobenbereiche benutzen.
- Es wird keine Haftung für Garderobe und Tascheninhalte übernommen.
XIV. Telekommunikationsanschlüsse, Internetzugang
- Bei Präsenzveranstaltungen ist der Veranstalter nicht verpflichtet Internetanschlüsse (W-LAN, LAN) bereit zu stellen.
- Sofern dies ausnahmsweise am Veranstaltungsort angeboten wird, gelten die jeweils vor Ort gültigen Geschäftsbedingungen für einen Internetzugang.
XV. Werbe- und Verkaufsaktivitäten
- Am Veranstaltungsstandort und dem dazugehörigen Gelände ist jede Art von Werbung sowie das Anbieten und der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen durch den/die Teilnehmer*in nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.
- Für seine Hinweise auf die Veranstaltung (z.B. im Internet) ist der/die Teilnehmer*in selbst verantwortlich. Er handelt insofern nicht im Auftrag des Veranstalters.
XVI. Aussteller und Sponsoren
- Abweichend von Ziffer XV Absatz 1 sind Teilnehmer*innen, die sich als Standbetreiber/Aussteller an der Veranstaltung beteiligen, zu den mit dem Veranstalter jeweils vereinbarten Werbe- und Verkaufsaktivitäten berechtigt.
- Abweichend von Ziffer XV Absatz 1 sind Teilnehmer*innen, die sich durch eine finanzielle Unterstützung oder durch Sachmittel an der Veranstaltung beteiligen (Sponsoren), berechtigt, sich als Sponsor der Veranstaltung zu bezeichnen. Die Einzelheiten sowie die erlaubten Werbe- und Verkaufsaktivitäten ergeben sich aus einer gesondert zu treffenden Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und dem Sponsor.
- Teilnehmer*innen und Sponsor*innen sind nicht berechtigt, sich als Sponsoren, Förderer oder ähnliches des Fördervereins oder der Hals-Nasen-Ohrenklinik an der Medizinischen Hochschule Hannover zu bezeichnen.
- Veranstalter, Standbetreiber*innen und Sponsor*innen sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen des jeweils anderen Rücksicht zu nehmen. Dies gilt auch nach Beendigung einer Veranstaltung.
XVII. Bild- und Tonaufnahmen
- Der Veranstalter wird während der Veranstaltung einschließlich des Rahmenprogramms Bild- und/ oder Tonaufnahmen (z.B. Fotografien oder Videos) zum Zwecke der Dokumentation, zur begleitenden und nachträglichen Berichterstattung, zur Nachbewerbung einer Veranstaltung sowie zur Ankündigung zukünftiger Veranstaltungen anfertigen und nutzen. Der Veranstalter ist berechtigt, die Aufnahmen zu den genannten Zwecken Dritten (z.B. auch der Presse) zu überlassen und auf Medienplattformen (z.B. Facebook, Instagram und der eigenen Webseite) zu veröffentlichen.
- Der Veranstalter wird darauf achten, dass Persönlichkeitsrechte eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin bei der Nutzung und Verwertung von Bild- und/ oder Tonaufnahmen nicht verletzt werden.
- Bei Präsenzveranstaltungen ist dem/der Teilnehmer*in die Anfertigung und Nutzung von Bild- und/ oder Tonaufnahmen für private Zwecke erlaubt, sofern nicht vom Veranstalter anders angegeben. Jede gewerbliche Nutzung des Bild- und/ oder Tonmaterials ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. Bild- und/ oder Tonaufnahmen im HNO-OP sind grundsätzlich untersagt,
- Bei Online-Veranstaltungen ist die Anfertigung von Bild- und/oder Tonaufnahmen der Veranstaltung (z.B. Screenshots, Aufzeichnungen) nicht gestattet.
XVIII. Veranstaltungsmaterial, Urheber- und Nutzungsrechte
- Eingereichte Beiträge werden vom Veranstalter nur nach Rücksprache und Freigabe durch den Autor/Urheber an die Teilnehmer*innen der Veranstaltung ausgehändigt, auf der Website zu der Veranstaltung öffentlich zugänglich gemacht oder in Unterlagen zu der Veranstaltung veröffentlicht.
- An Teilnehmer*innen ausgehändigte Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen, Verbreitungen oder Veröffentlichungen dieser Unterlagen sind nicht gestattet. Eine Vervielfältigung der Unterlagen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters ausschließlich für private Zwecke im Sinne des § 53 UrhG gestattet.
XIX. Haftung
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten in den Veranstaltungsunterlagen gemachten Angaben und Inhalte. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Schäden, die aus der Anwendung oder Weitergabe des im Rahmen der Veranstaltung Erlernten und/oder Vermittelten entstanden sind.
- Der Veranstalter haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
- Der Veranstalter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist der Haftungsumfang auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Es besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters
XX. Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Registrierung und Teilnahme an der Veranstaltung erhoben werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen insbesondere zu Zwecken und Umfang der Verarbeitung, sowie den Betroffenenrechten finden sich in den Datenschutzinformationen des Veranstalters, auf die jeweils bei der Anmeldung zur Veranstaltung hingewiesen werden.
XXI. Schlussbestimmungen
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Veranstaltungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.
- Änderungen dieser Veranstaltungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
- Für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen Veranstaltungsbedingungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
- Ist der/die Teilnehmer*in Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Veranstaltungsbedingungen D-30559 Hannover. Das gleiche gilt, wenn der/die Teilnehmer*in keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Stand: 01.09.2021